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21. August 2026 | Handelsverband NRW Aachen-Düren-Köln |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Köln trauert um seinen ehemaligen Oberbürgermeister Fritz Schramma, der im Alter von 78 Jahren verstorben ist.
Von 2000 bis 2009 stand er an der Spitze unserer Stadt – eine Zeit, in der Köln sich wirtschaftlich und städtebaulich stark weiterentwickelte. Projekte wie die Entwicklung des Rheinauhafens, neue Wohn- und Gewerbegebiete und die weitere Stärkung Kölns als Messe-, Medien- und Wirtschaftsstandort prägten diese Jahre.
Auch der Handel und die Attraktivität der Kölner Innenstadt waren für die Entwicklung der Stadt von großer Bedeutung. Schramma setzte sich dafür ein, Köln als attraktiven Standort für Unternehmen, Investoren und Besucher zu präsentieren. Als Oberbürgermeister und zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der Koelnmesse vertrat er die wirtschaftlichen Interessen Kölns und warb national wie international für den Standort.
Gerade für den Einzelhandel sind eine lebendige Innenstadt, eine starke Messe und der Tourismus wichtige Faktoren. Einkaufsstraßen wie Schildergasse und Hohe Straße gehören bis heute zu den bedeutendsten Handelslagen Deutschlands.
Neben der wirtschaftlichen Entwicklung lagen Fritz Schramma die Bürgernähe, Bildung, Integration und der gesellschaftliche Zusammenhalt besonders am Herzen.
Mit Fritz Schramma verliert Köln eine Persönlichkeit, die unsere Stadt über viele Jahre begleitet und mitgeprägt hat. Wir werden ihm und seinem Wirken für Köln ein ehrendes Andenken bewahren.
Unser Mitgefühl gilt seiner Familie und seinen Angehörigen.
Mit besten Grüßen Ihr Handelsverband
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HDE warnt vor neuer Kassenpflicht Die geplante Registrierkassenpflicht ab 100.000 Euro Jahresumsatz stößt beim Handelsverband Deutschland (HDE) auf Kritik. Der Verband befürchtet zusätzliche Kosten und mehr Bürokratie für viele Unternehmen und fordert stattdessen zielgerichtete Kontrollen sowie die Abschaffung der allgemeinen Bonpflicht.
Weiterlesen: Warum der HDE die geplante Umsatzgrenze und den Starttermin 2028 kritisch sieht und welche Alternativen der Verband vorschlägt, erfahren Sie im vollständigen Artikel.
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HDE warnt vor China-Shops mit deutscher Tarnung Neben klassischen Fake-Shops, die nach einer Bestellung keine Ware liefern, breitet sich ein weiteres problematisches Geschäftsmodell aus: Scheinbar deutsche Online-Shops, hinter denen tatsächlich Anbieter aus China stehen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt Verbraucher vor diesen Angeboten. Die dahinterstehenden Shop-Betreiber aus China beachten oft die europäischen Vorgaben nicht, vertreiben häufig minderwertige Ware, und Rücksendungen sind vielfach mit hohen Kosten verbunden.
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HDE kritisiert geplante Kassenpflicht Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt das Ziel, Manipulationen an elektronischen Kassensystemen und Steuerhinterziehung wirksam zu bekämpfen. Die geplante Einführung einer generellen Registrierkassenpflicht ab einem Jahresumsatz von 100.000 Euro lehnt der HDE jedoch in der vorgesehenen Form ab. Statt alle Unternehmen mit zusätzlichen Investitions- und Bürokratiekosten zu belasten, sollten gezielt dort Maßnahmen ergriffen werden, wo ein erhöhtes Risiko für Kassenmanipulationen besteht.
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HDE: Bundesregierung entfernt sich weiter von angekündigter Strompreissenkung Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die geplante Kürzung des Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten auf 5,5 Milliarden Euro jährlich ab 2027. Damit entferne sich die Bundesregierung weiter von ihrem im Koalitionsvertrag angekündigten Ziel, die Stromkosten für alle um mindestens fünf Cent je Kilowattstunde zu senken. Angesichts der absehbar deutlich steigenden Netzkosten sei eine stärkere und dauerhafte Entlastung der Stromkunden dringend erforderlich. Weiterlesen
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Handelskongress Deutschland 2026 Der Handelskongress Deutschland 2026 ist das Gipfeltreffen der Branche – hier sind alle Trends, Treiber, Taktgeber an einem Ort. Wirtschaft, Politik und Handel bringt der Kongress in Berlin zusammen, um über Markt, Menschen, Technologien und Strategien zu diskutieren. Mittwoch, 18. November und Donnerstag, 19. November 2026
Weitere Informationen und Anmeldung
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Bereits zum 10. Mal lädt der BTE zum renommierten Kongress „Fashion-Emotion 4.0“ in den Kölner Mediapark ein. Im Mittelpunkt stehen innovative Strategien und zukunftsweisende Konzepte für den Mode- und Schuhfachhandel – sowohl stationär als auch digital.
Die Veranstaltung beleuchtet, wie sich Unternehmen des Fashionhandels unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im intensiven Wettbewerbsumfeld erfolgreich positionieren und nachhaltig behaupten können.
Wann: 03.11.2026 Wo: Mediapark Köln
Teilnahmegebühren (zzgl. MwSt.): • 369 € für EHV- und EFG-Mitglieder • 469 € für Teilnehmer aus Fashionhandel und -industrie • 769 € für sonstige Teilnehmer
Jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens erhält 20 % Ermäßigung.
Frühbuchervorteil: Bei Anmeldung bis zum 31.08.2026 gewährt der BTE einen Frühbucherrabatt von 70 € pro Person auf die genannten Preise.
Zur Anmeldung
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Wir suchen das Gesicht des Handels 2026 Der HDE sucht auch 2026 wieder ein Gesicht des Handels. Bewerben können sich alle, die im Einzelhandel beschäftigt sind. Zu gewinnen gibt es eine Reise nach Berlin und 1.000 Euro Taschengeld sowie die Teilnahme am Handelskongress Deutschland. Mit dem Preis für das Gesicht des Handels würdigt der HDE das große Engagement und die wichtige Rolle der Beschäftigten im Einzelhandel.
Ende der Bewerbungsfrist: Dienstag, 01. September 2026
Mehr dazu hier
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Wissenswertes für Ihr Unternehmen |
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Verzugszinsen: Wenn verspätete Vergütungszahlungen für Arbeitgeber teuer werden
Verspätete Lohn- und Gehaltszahlungen können für Arbeitgeber erhebliche Zusatzkosten verursachen. Das gilt auch dann, wenn Vergütungsansprüche erst Jahre später geklärt und nachgezahlt werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 19.02.2026 (Az. 8 AZR 76/25) bestätigt, dass auf verspätet gezahltes Arbeitsentgelt grundsätzlich Verzugszinsen anfallen können.
Im entschiedenen Fall hatte eine Arbeitnehmerin aufgrund einer fehlerhaften Eingruppierung über mehrere Jahre zu wenig Vergütung erhalten. Der Arbeitgeber zahlte schließlich 45.725,67 Euro nach. Zusätzlich standen der Arbeitnehmerin jedoch Verzugszinsen in erheblicher Höhe zu.
Für Arbeitgeber ist die Entscheidung auch über den konkreten Fall hinaus relevant: Zinsforderungen können unter anderem bei fehlerhaften Eingruppierungen, falsch berechneten Zulagen und Zuschlägen, ausstehender Überstundenvergütung sowie verspätet gezahlten Boni, Provisionen oder Annahmeverzugslohn entstehen.
Welche finanziellen Folgen drohen und worauf sollten Arbeitgeber bei strittigen Vergütungsansprüchen achten?
Lesen Sie den vollständigen Artikel: „Verzugszinsen: Wann Arbeitgeber bei verspäteter Zahlung extra zahlen müssen“
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EU AI Act: Neue Transparenzpflichten beim Einsatz von KI
Seit dem 2. August 2026 gelten weitere Anforderungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act). Für Unternehmen rückt damit insbesondere die Frage in den Fokus, wann der Einsatz Künstlicher Intelligenz transparent gemacht und entsprechend gekennzeichnet werden muss.KI ist in vielen Unternehmen längst Teil des Arbeitsalltags. Sie unterstützt bei der Erstellung von Texten und Bildern, bei Präsentationen und Recherchen oder kommt in der Kundenkommunikation zum Einsatz. Mit der zunehmenden Nutzung steigen jedoch auch die rechtlichen Anforderungen.
Wann muss der Einsatz von KI kenntlich gemacht werden?
Die neuen Transparenzpflichten sehen vor, dass in bestimmten Fällen erkennbar sein muss, wenn Inhalte mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt oder bearbeitet wurden. Auch bei der direkten Interaktion von Menschen mit bestimmten KI-Systemen können Informationspflichten bestehen. Ziel ist es, den Einsatz von KI nachvollziehbarer zu machen und das Vertrauen in digitale Inhalte zu stärken. Für Unternehmen bedeutet das: Sie sollten nicht nur prüfen, wo und wie KI eingesetzt wird, sondern auch sicherstellen, dass die Beschäftigten die damit verbundenen Vorgaben kennen und im Arbeitsalltag richtig umsetzen.
KI-Kompetenz wird für Unternehmen wichtiger
Neben technischen und organisatorischen Fragen spielt deshalb die Schulung der Mitarbeiter eine wichtige Rolle. Beschäftigte sollten einschätzen können, welche Chancen KI bietet, wo Risiken entstehen und welche Anforderungen etwa beim Datenschutz, bei Compliance und bei den Transparenzpflichten zu beachten sind. Die Online-KI-Schulung der Gesellschaft für Personaldienstleistungen (GfP) setzt hier an. Sie vermittelt Grundlagen für den Umgang mit KI im Arbeitsalltag und informiert über wesentliche Vorgaben der europäischen KI-Verordnung. Ein Schwerpunkt liegt auf den Transparenz- und Kennzeichnungspflichten sowie auf dem sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI im Unternehmen. Nach Abschluss der Schulung steht ein dokumentierter Schulungsnachweis zur Verfügung.
Weitere Informationen und Hilfestellungen
Auch über die Schulung hinaus stehen Unternehmen verschiedene Informationsangebote zur Verfügung. So wurden im Zuge der Digital-Omnibus-Verordnung Anpassungen an der KI-Verordnung vorgenommen. Zudem hat die Europäische Kommission Leitlinien zur Umsetzung der Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung veröffentlicht.
Die BDA hat ihr FAQ-Papier zu den für Arbeitgeber relevanten Regelungen der KI-Verordnung entsprechend aktualisiert. Eine weitere Hilfestellung bietet KI.NRW mit dem Paper „AI Act – Was Unternehmen wissen müssen“. Spezielle Schulungen für den Handel zum EU AI Act bietet zudem die zbb an.
Weitere Informationen zur KI-Schulung: Gesellschaft für Personaldienstleistungen mbH Ansprechpartner: Alexander Ruhl
Bei Fragen rund um den betrieblichen Einsatz von KI stehen außerdem die Digitalcoaches und KI-Navigatoren zur Verfügung.
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IT-Sicherheit im Handel: Digital souverän handeln
Cloud, digitale Warenwirtschaft und KI bieten dem Handel neue Chancen – erhöhen aber auch die Anforderungen an die IT-Sicherheit. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen wird es wichtiger, ihre digitale Souveränität zu stärken und Technologien sicher und selbstbestimmt einzusetzen.
Die Themenwoche IT-Sicherheit im Handel vermittelt dazu praxisnahes Wissen. Im Fokus stehen der Schutz von Daten und Systemen sowie neue gesetzliche Vorgaben wie NIS 2 und der Cyber Resilience Act.
Denn IT-Sicherheit ist eine wichtige Grundlage für Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und eine souveräne Digitalisierung.
Pressemitteilung Mittelstand-Digital Zentrum Handel Termine und Webinarreihe
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E-Magazin des Handelsverbandes NRW |
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Die neue Ausgabe unseres Onlinemagazins NRW handelt ist da! Freuen Sie sich auf auf spannende Einblicke in den nordrhein-westfälischen Einzelhandel und inspirierende Erfolgsgeschichten aus der Branche:
🏆 Supermarkt des Jahres: Warum Edeka Schenke aus Gütersloh mit Handwerk, Frische und Regionalität überzeugt.
🔄 Erfolgreiche Unternehmensnachfolge: electroplus/küchenplus Neuhoff in Dortmund zeigt, wie der Generationswechsel gelingen kann.
🏙️ Attraktive Innenstädte: Was Stadtspaziergänge in Neuss und Rheydt für Handel, Politik und Verwaltung bewirken.
🤝 Delegiertenversammlung in OWL: Gemeinsam über die Zukunft lebendiger Innenstädte diskutieren.
🎉 Auszeichnungen und Verbandsleben: „Die Besten“ in Köln, das Sommerfest in Dortmund und viele weitere Eindrücke aus dem Verbandsalltag.
Lassen Sie sich inspirieren und entdecken Sie die Geschichten, die den Handel in Nordrhein-Westfalen bewegen.
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INTERN (nur für Mitglieder) |
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Aktualisierte arbeitsrechtliche Merkblätter (NEU)
Folgende Merkblätter stehen Ihnen ab sofort in aktualisierter Fassung zur Verfügung:
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Musterarbeitsverträge überarbeitet
Unsere aktualisierten Musterarbeitsverträge stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
👉 Jetzt anfordern
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Verkaufsoffene Sonntage in der Region |
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30.08.2026 Eschweiler Stadtfest 30.08.2026 Köln-Lindenthal Lindenthaler Sommerfest
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SIGNAL IDUNA - Wenn die Kasse stilsteht: Warum Cyber-Schutz im Einzelhandel immer wichtiger wird |
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Cyberangriffe treffen längst nicht mehr nur Großunternehmen. Auch kleine und mittelständische Handelsbetriebe geraten zunehmend ins Visier von Kriminellen. Fallen Kassensysteme, Warenwirtschaft oder Online-Shop aus, drohen Umsatzeinbußen und Betriebsunterbrechungen.
Mit den Cyber-Schutzlösungen von der SIGNAL IDUNA können sich Handelsunternehmen umfassend absichern. Dazu gehören finanzielle Unterstützung im Schadenfall, eine 24-Stunden-Notfallhilfe durch IT-Experten sowie Präventionsangebote wie Phishing-Simulationen und Mitarbeiterschulungen.
Ihr Vorteil als Mitglied im Handelsverband: Sie profitieren von professioneller Unterstützung vor, während und nach einem Cyberangriff – damit Schäden begrenzt und der Geschäftsbetrieb schnell wieder aufgenommen werden kann.
Fazit: Cyber-Schutz ist heute ein wichtiger Baustein der Unternehmenssicherheit. Wer rechtzeitig vorsorgt, schützt seinen Betrieb, seine Mitarbeitenden und seine Kunden.
👉 Jetzt informieren und Vorteile sichern
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Altersvorsorgereform 2027: Wichtige Änderungen im Überblick
Ab dem 1. Januar 2027 tritt das Altersvorsorge-Reformgesetz (ARVG) in Kraft. Mit der Reform werden die Rahmenbedingungen der staatlich geförderten Altersvorsorge weiterentwickelt. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung des Altersvorsorgedepots, das zusätzliche Möglichkeiten für einen flexiblen und langfristigen Vermögensaufbau bietet.
Wichtige Information für Mitgliedsunternehmen:
Als langjähriger Partner des Handels informiert SIGNAL IDUNA Sie frühzeitig über die anstehenden Änderungen und deren Auswirkungen. So erhalten Sie einen Überblick über die neuen Möglichkeiten und können sich rechtzeitig auf die Reform vorbereiten.
👉 Weitere Details und Informationen
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Gewerbefläche in Aachen-Brand Zur Vermietung steht eine ca. 315 m² große Bürofläche in verkehrsgünstiger Lage in Aachen-Brand. Die ehemalige Bankfiliale verfügt über eine funktionale Raumaufteilung und eignet sich insbesondere für Dienstleistungsunternehmen, Beratungsstellen oder Schulungsanbieter. Exposé
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Handelsverband Nordrhein-Westfalen Aachen-Düren-Köln e.V. Geschäftsführer: Dipl.-Vw. Jörg Hamel An Lyskirchen 14 50676 Köln Deutschland Tel: 0221/208040 | Fax: 0221/2080440 kontakt@ehdv.de
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