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24. Februar 2026 | Handelsverband NRW Aachen-Düren-Köln |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
langsam verabschiedet sich in dieser Woche der kalte Winter – und macht Platz für die ersten spürbaren Vorboten des Frühlings. Anfang der Woche meldete sich ein Radiosender mit der Frage, ob nun am Mittwoch die Menschen in unserer Region die Bau- und Gartenmärkte stürmen würden.
Eine schöne Vorstellung. Und ja – der Frühling ist traditionell ein Impulsgeber für bestimmte Branchen. Aber wir wissen auch: So einfach funktionieren die Mechanismen im Handel derzeit nicht. Wetter allein macht noch keinen Aufschwung. Entscheidend sind Vertrauen, Kaufkraft und Zuversicht.
Die vergangene Woche endete mit der konstituierenden Sitzung des Regionalrates der Bezirksregierung Köln. Für uns als Verband ist es ein starkes Signal, dass wir dort einstimmig mit beratender Funktion als ständiger Gast berufen wurden. Das ist mehr als eine formale Rolle. Es ist die Chance, unsere Perspektive frühzeitig einzubringen – etwa bei Fragen der Ansiedlungspolitik und der kommunalen Entwicklung. Handel benötigt verlässliche Rahmenbedingungen. Und wir werden diese Stimme an dieser Stelle verantwortungsvoll und konstruktiv einbringen.
Ich wünsche Ihnen eine gute Restwoche. Möge der Frühling nicht nur meteorologisch Einzug halten, sondern auch wirtschaftlich Impulse setzen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten.
Herzliche Grüße Ihr Jörg Hamel
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EU eröffnet Verfahren gegen Shein – was das für den Einzelhandel bedeutet Brüssel macht Ernst: Die EU-Kommission hat erstmals ein förmliches Verfahren gegen den chinesischen Modeanbieter Shein eingeleitet – wegen illegaler Produkte, manipulativer Nutzerführung und intransparenter Algorithmen. Für den deutschen Einzelhandel ist das ein wichtiges Signal. Täglich landen rund 400.000 Pakete von Shein und Temu in Deutschland. Was jetzt auf dem Spiel steht und welche Konsequenzen Shein drohen, lesen Sie in unserem Beitrag.
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HDE spricht sich klar gegen Abschaffung von Minijobs aus Die Diskussion über eine mögliche Abschaffung oder Einschränkung von Minijobs sorgt derzeit für politische Kontroversen. Ausgelöst wurde sie durch einen Antrag des CDU-Arbeitnehmerflügels vor dem Bundesparteitag. Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt in diesem Zusammenhang vor negativen Folgen für Beschäftigte und den Einzelhandel.
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HDE unterstützt Vorschlag zur Einkommensteuer-ReformDer Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt den Vorschlag von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz von derzeit 69.879 Euro auf 80.000 Euro anzuheben. Der Verband sieht darin eine Möglichkeit, qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entlasten und die Kaufkraft der Mittelschicht zu stärken. Eine Reform der Einkommensteuer könne das Konsumklima verbessern und den wirtschaftlichen Aufschwung unterstützen.
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Modehandel tritt auf der Stelle Der deutsche Bekleidungshandel verzeichnete 2025 nur ein minimales Umsatzplus. Nach BTE-Berechnungen stieg der Gesamtumsatz über alle Vertriebswege von 56,54 auf 57,14 Milliarden Euro – ein nominales Wachstum von rund einem Prozent. Während Online-Pure-Player erneut zulegten, stagnierte der stationäre Fachhandel. Die Branche fordert daher politische Impulse zur Stärkung des Konsums und den Abbau bürokratischer Hemmnisse – zugleich aber auch mehr Prozessoptimierung und Engagement in den Innenstädten.
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KI im Handel – aber mal ehrlich!
Kein Hype, keine leeren Versprechen: Bei den KI Canapés der Digitalcoaches NRW erfahren Sie, was Künstliche Intelligenz im Handel wirklich leisten kann – von der Lagerlogistik über Personalplanung bis zum Kundenerlebnis.
Plus: Impulsvortrag der Kreissparkasse Heinsberg zu Wero – der europäischen PayPal-Alternative – sowie moderne Kassensysteme mit Zahlungsabwicklung, Terminbuchung, Gutscheinen und Buchhaltung aus einer Hand.
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Wissenswertes für Ihr Unternehmen |
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Neue Regeln für Fernsehwiedergaben mit Ton – Rückerstattungen möglich
Wer Fernsehsendungen mit Musik aus dem GEMA-Repertoire öffentlich wiedergibt, benötigt dafür eine entsprechende Lizenz. Grundlage ist der GEMA-Tarif für Fernsehsendungen (FS), nach dem sich auch die Höhe der Vergütung richtet.
Hier gibt es nun eine wichtige Änderung: Seit dem 7. Mai 2025 gelten Fernsehgeräte erst ab 66 Zoll Bildschirmgröße als Großbildschirm.
Das kann sich finanziell bemerkbar machen. Die neue Regelung wird auf bestehende Verträge rückwirkend zum 1. Januar 2025 angewendet. Je nach Gerätegröße sind daher Rückerstattungen möglich.
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In Zehn Schritten zur digitalen Sichtbarkeit Wie Sie die (Online-)Präsenz Ihres Handelsunternehmen verbessern können, erfahren Sie in einer Webinar-Reihe ab März beim Mittelstand-Digital Zentrum Handel.
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Informationsveranstaltung (online) „Zwischen Greenwashing und Glaubwürdigkeit – neue Regeln im UWG“
20. März 2026 | 10.00–12.30 Uhr
Die geplanten Änderungen im UWG verschärfen die Anforderungen an Umweltaussagen, nachhaltigkeitsbezogene Marken- und Firmennamen, Siegel sowie Abverkaufsfristen.
Die neuen Vorgaben betreffen Unternehmen aller Größen und Branchen unmittelbar. In der Veranstaltung erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Änderungen und deren praktische Auswirkungen.
👉Hier geht es zur Anmeldung
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Kostenlose Beratung: NIS2-Anlaufstelle NRW hilft Mittelstand bei Cyberpflichten
Viele Unternehmen in NRW wissen nicht, ob sie unter die neue EU-Cybersicherheitsrichtlinie NIS2 fallen. Eine kostenfreie Erstberatung schafft Klarheit.
Betriebe ab 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro können von der NIS2-Richtlinie betroffen sein – je nach Branche sind sie dann gesetzlich verpflichtet, konkrete Maßnahmen zur Cybersicherheit umzusetzen. Welche Pflichten im Einzelfall gelten, klärt die NIS2-Anlaufstelle NRW im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung.
Das Angebot richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), für die der regulatorische Dschungel rund um IT-Sicherheitsanforderungen oft schwer zu überblicken ist. Die Anlaufstelle prüft zunächst, ob ein Unternehmen überhaupt in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt, und zeigt dann auf, welche Schritte konkret erforderlich sind.
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Karriere Handel - Der Blog |
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Karriere-Check: Der Elektronikfachhandel In unserer Blogreihe nehmen wir bekannte Handelsunternehmen unter die Lupe. Dieses Mal geht es um einen echten Giganten im Elektronikhandel – und darum, was ihn als Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb besonders macht.
👉Weitere Informationen
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Podcast: Berufsbildung im Handel Wo finden Handelsunternehmen passende Weiterbildungsangebote zu Themen wie Fachkräftemangel, Digitalisierung oder KI? Im „handelkompetent“-Podcast spricht Bettina Wilhelm von der Zentralstelle für Berufsbildung im Handel über Unterstützungsangebote, asynchrones Lernen und die Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen.
👉 Weitere Informationen
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Kilometerpauschale 2026: Was gilt für Arbeitnehmer?
Wichtige Klarstellung: Die Erhöhung der Pendlerpauschale auf 0,38 € ab 2026 gilt nicht für Dienstreisen mit dem Privatwagen.
Die zwei verschiedenen Regelungen:
Entfernungspauschale (für den Arbeitsweg):
Ab 2026: 0,38 € pro EntfernungskilometerGilt nur für die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster TätigkeitsstätteUnabhängig vom Verkehrsmittel (Auto, Bahn, Fahrrad)
Kilometerpauschale für Dienstreisen:
Weiterhin 0,30 € pro gefahrenem KilometerGilt für Hin- und Rückfahrt zusammenBetrifft dienstliche Fahrten mit dem Privatwagen (z.B. zu Kunden, auswärtigen Terminen, Fortbildungen)Wird in der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt
Fazit: Für Arbeitnehmer, die mit ihrem Privatwagen Dienstreisen unternehmen, bleibt es 2026 bei 0,30 € pro gefahrenem Kilometer. Die Erhöhung auf 0,38 € betrifft ausschließlich die Entfernungspauschale für den täglichen Arbeitsweg.
👉 Weitere Informationen und die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026
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Neufassung des Elektro- und Elektronikgesetzes Zur Stärkung der fachgerechten und sicheren Entsorgung von Elektroaltgeräten hat der Gesetzgeber das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) neu gefasst. Die Änderungen sind zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten und bringen für den Handel neue Informations- und Kennzeichnungspflichten mit sich.
Orientierung bieten dabei die BVT-Checkliste „Neufassung des Elektro- und Elektronikgesetzes – das muss ich tun“ sowie der BVT-Folder „Elektro-Altgeräte im Handel“, die die wichtigsten Neuerungen übersichtlich zusammenfassen.
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Gesundheitsimpulse für Ihr Unternehmen |
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Antje Brand
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Trinken im Verkaufsalltag – 3 einfache Regeln, die wirklich helfen
Zwischen Kasse, Kunden und Warenverräumung geht Trinken im Alltag schnell unter. Dabei hat Flüssigkeit direkten Einfluss auf Konzentration, Stimmung und Belastbarkeit – oft stärker als der nächste Kaffee.
Durst ist ein Spätzeichen 👉 Wer Durst hat, ist meist schon im Leistungsabfall. Besser: regelmäßig kleine Schlucke trinken statt selten große Mengen.
Kaffee zählt – Wasser trotzdem 👉 Kaffee darf sein, ersetzt aber kein Wasser. Am einfachsten: Zu jeder Tasse Kaffee automatisch ein Glas Wasser dazu trinken.
Praktisch schlägt perfekt 👉 Morgens die Trinkmenge (z. B. 1–2 Flaschen) sichtbar bereitstellen und in Griffnähe platzieren – Wasser oder ungesüßter Tee. Was vorbereitet ist, wird im Alltag deutlich zuverlässiger getrunken.
Fazit: Ausreichend trinken (ca. 2–3 Liter täglich) ist keine Wellness-Regel, sondern eine der einfachsten Grundlagen für Konzentration und Belastbarkeit im Arbeitsalltag.
👉 Hier geht es zur Homepage von Antje Brand
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E-Magazin des Handelsverbandes NRW |
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Die Februar-Ausgabe unseres E-Magazins „NRW handelt“ ist da – und sie erzählt Geschichten, die Mut machen. Geschichten von Menschen, die Verantwortung übernehmen, Betriebe weiterdenken und den Handel in NRW mit Herz und Haltung in die Zukunft führen.
Freuen Sie sich auf interessante Themen, wie z.B. eine gelungene Unternehmensnachfolge aussehen kann, und auf den Promi-Plausch mit Eva-Susanne und Jan Rohlfing.
👉Zum E-Magazin
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Ladeneinrichtung wegen Geschäftsaufgabe zu verkaufen |
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Hochwertige Ladenausstattung nach Tegometall-Prinzip
Unser Mitglied bietet eine guterhaltene Ladeneinrichtung zum Verkauf an – komplett oder in Teilmengen.
Hersteller: Firma Schenk System: Tegometall-Prinzip Zustand: Sehr gut erhalten Umfang: Komplette Ladeneinrichtung Zusätzlich verfügbar: Diverse Lagerregale
Verkaufsmodus: Komplett- oder Teilverkauf möglich
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Martina Peiter.
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INTERN (nur für Mitglieder) |
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Aktualisierte arbeitsrechtliche Merkblätter (NEU)
Folgende Merkblätter stehen Ihnen ab sofort in aktualisierter Fassung zur Verfügung:
👉 Merkblätter anfordern
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Musterarbeitsverträge überarbeitet
Unsere aktualisierten Musterarbeitsverträge stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
👉 Jetzt anfordern
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SIGNAL IDUNA - Betriebliche Krankenversicherung |
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Fürsorge macht attraktiv - Ihr PLUS auf dem Arbeitsmarkt
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Fürsorge macht attraktiv – Ihr Plus auf dem Arbeitsmarkt
Mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) investieren Sie in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und stärken gleichzeitig Ihre Arbeitgeberattraktivität.
Ihre Vorteile:
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Stärkere Mitarbeiterbindung
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Gesundheitsleistungen als Sachbezug bis 50 € monatlich
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Abschluss bereits ab drei Personen möglich
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Handelsverband Nordrhein-Westfalen Aachen-Düren-Köln e.V. Geschäftsführer: Dipl.-Vw. Jörg Hamel An Lyskirchen 14 50676 Köln Deutschland Tel: 0221/208040 | Fax: 0221/2080440 kontakt@ehdv.de
www.ehdv.de Register: Eintragung im Vereinsregister: Amtsgericht Köln Registernummer: VR 5486 Geschäftsstelle Aachen |Theaterstrasse 65 | 52062 Aachen | Tel: 0241/93688960 | Fax: 0241/29906 | Vorstandsvorsitzender: Gerd-Kurt Schwieren; Geschäftsführer: Dipl.-Vw. Jörg Hamel | Vereinsregister AG Köln VR 5486 | Redaktion: Jörg Hamel | Tel.: 0221/208040 | Fax 0221/2080440 | E-Mail: joerg.hamel@ehdv.de. Handelsverband Nordrhein-Westfalen (HV NRW) | Kaiserstraße 42a | 40479 Düsseldorf | Tel.: 0211/498060 | Fax: 0211/4980620 | E-Mail: info@hv-nrw.de | Präsident: Michael Radau; Hauptgeschäftsführer: Dr. Peter Achten | Vereinsregister AG Düsseldorf VR 3200 | Redaktion: Carina Peretzke | Tel.: 0211/4980625 | Fax 0211/4980620 | E-Mail: peretzke@hv-nrw.de. Die in diesem Newsletter enthaltenen Angaben dienen ausschließlich Ihrer Information: Für die enthaltenen Informationen sowie deren Nutzung übernimmt der HV NRW Aachen-Düren-Köln e.V. keine Gewährleistung und keine Haftung.
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