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14. Februar 2026 | Handelsverband NRW Aachen-Düren-Köln |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir befinden uns mitten in der Hochphase eines ganz besonderen rheinischen Phänomens: Karneval.
Für den Handel ist diese Zeit nicht automatisch ein Umsatztreiber. Und doch ist sie weit mehr als Brauchtum – sie ist ein kulturelles Marketinginstrument mit internationaler Strahlkraft. Bilder aus Köln gehen um die Welt. Sie stehen für Lebensfreude, Gemeinschaft und Identität. Das zahlt langfristig auch auf unsere Städte ein.
Jedes Jahr erinnere ich mich in diesen Tagen an eine Begebenheit aus meinen ersten Jahren in unserem Verband. Kurz vor Rosenmontag erreichte mich die E-Mail eines internationalen Handelskonzerns – Tonfall: deutlich verärgert. Man betreibe ein Geschäft in einem innerstädtischen Kölner Center, zahle eine erhebliche Miete – und habe nun ein Schreiben erhalten, dass am Rosenmontag nicht geöffnet werden dürfe.
Unsere Aufgabe sei es bitte, dagegen vorzugehen. Man habe schließlich auch für diesen Tag Miete entrichtet.
Ich habe damals versucht, die Besonderheiten des Kölner Karnevals zu erklären. Dass es hier nicht um eine willkürliche Entscheidung geht, sondern um eine gelebte Stadtkultur. Um Sicherheitskonzepte. Um eine Innenstadt, die an diesem Tag kein normaler Einkaufsort ist, sondern Bühne für hunderttausende Menschen.
Das war kein einfaches Gespräch. Denn Karneval – insbesondere in Köln – entzieht sich oft rein betriebswirtschaftlicher Logik. Er ist Ausnahmezustand, Identitätsanker und Wirtschaftsfaktor zugleich.
Gerade in einer Zeit, in der wir über Frequenzen, Standortattraktivität und internationale Wahrnehmung sprechen, lohnt es sich, diesen Zusammenhang mitzudenken. Nicht jeder Tag ist ein Verkaufstag. Aber manche Tage sind Investitionen in das Profil einer ganzen Stadt.
In diesem Sinne: Lassen Sie uns das Besondere dieser Tage selbstbewusst annehmen – mit Augenmaß, mit wirtschaftlichem Realismus und mit einem klaren Blick auf das große Ganze.
In diesem Sinne: »Alaaf«
Herzliche Grüße Ihr Jörg Hamel
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EinfachMachen-Portal: Jetzt bürokratische Hürden melden Bürokratieabbau ist eine zentrale Forderung der Wirtschaft. Die Bundesregierung ruft Unternehmen und Bürger auf, bürokratische Hindernisse über ein neues Portal zu melden. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung gemeinsam mit dem BMWE und BMAS umgesetzt. Verbände, Unternehmen, Selbstständige, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger können dort konkret schildern, wo Abläufe unnötig kompliziert und aufwändig sind, und Verbesserungsvorschläge einreichen. Das Portal ist bereits als Beta-Version nutzbar und wird weiter aufgebaut.
Aus Sicht des HDE ist die Einrichtung des Portals und eine aktive Unterstützung und Meldung von bürokratischen Hemmnissen sinnvoll. Gleichzeitig gilt es darauf zu drängen, dass anschließend Vorschläge zum Bürokratieabbau auch umfassend und schnell umgesetzt werden. Nutzen Sie das Portal daher gern.
👉Zum EinfachMachen-Portal 👉 Mehr zur Initiative
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HDE fordert Ende von Wettbewerbsverzerrungen und Wachstumshemmnissen Anlässlich der am 12. Februar stattfindenden informellen Klausurtagung des Europäischen Rates appelliert der Handelsverband Deutschland (HDE) in einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz, sich für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen, für weniger Regulierung und die konsequente Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs mit Händlern und Plattformen aus Drittstaaten einzusetzen.
👉 Weiterlesen
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Digitaler Euro: Handel fordert echte Alternative zu Kartensystemen Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt die Einführung des digitalen Euro grundsätzlich, warnt jedoch vor dem Scheitern des Projekts durch eine zu komplexe und realitätsferne Ausgestaltung. „Der digitale Euro hat das Potenzial, die Abhängigkeit von privaten internationalen Zahlungssystemen zu durchbrechen“, so Ulrich Binnebößel, HDE-Abteilungsleiter Zahlungsverkehr und Logistik. „Die aktuellen Planungen könnten diese Chance allerdings verspielen. Das Projekt droht, in eine Komplexitätsfalle zu geraten“, warnt Binnebößel.
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Erhebung zu Zahlungssystemen im Einzelhandel – Ihre Teilnahme zählt!
Kartenzahlungen, mobiles Bezahlen und neue Zahlarten gewinnen an Bedeutung, während die Kosten steigen. Um diese Entwicklungen fundiert bewerten zu können, unterstützt der HDE die jährliche, anonyme Erhebung des EHI Retail Instituts.
Teilnahmeschluss ist der 26. März 2026
Die Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die vollständige Studie erhalten die Teilnehmenden nach Abschluss Ende Juni/Anfang Juli.
👉 Hier geht es zur Online Umfrage
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Wissenswertes für Ihr Unternehmen |
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Neues Verpackungsrecht: Kabinett kippt umstrittene Präventionsabgabe Das Bundeskabinett hat das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz verabschiedet und damit die EU-Verpackungsverordnung in deutsches Recht überführt. Das neue Gesetz ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz vollständig.
👉Weiterlesen
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Kilometerpauschale 2026: Was gilt für Arbeitnehmer?
Wichtige Klarstellung: Die Erhöhung der Pendlerpauschale auf 0,38 € ab 2026 gilt nicht für Dienstreisen mit dem Privatwagen.
Die zwei verschiedenen Regelungen:
Entfernungspauschale (für den Arbeitsweg):
Ab 2026: 0,38 € pro EntfernungskilometerGilt nur für die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster TätigkeitsstätteUnabhängig vom Verkehrsmittel (Auto, Bahn, Fahrrad)
Kilometerpauschale für Dienstreisen:
Weiterhin 0,30 € pro gefahrenem KilometerGilt für Hin- und Rückfahrt zusammenBetrifft dienstliche Fahrten mit dem Privatwagen (z.B. zu Kunden, auswärtigen Terminen, Fortbildungen)Wird in der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt
Fazit: Für Arbeitnehmer, die mit ihrem Privatwagen Dienstreisen unternehmen, bleibt es 2026 bei 0,30 € pro gefahrenem Kilometer. Die Erhöhung auf 0,38 € betrifft ausschließlich die Entfernungspauschale für den täglichen Arbeitsweg.
👉 Weitere Informationen und die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026
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Neufassung des Elektro- und Elektronikgesetzes Zur Stärkung der fachgerechten und sicheren Entsorgung von Elektroaltgeräten hat der Gesetzgeber das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) neu gefasst. Die Änderungen sind zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten und bringen für den Handel neue Informations- und Kennzeichnungspflichten mit sich.
Orientierung bieten dabei die BVT-Checkliste „Neufassung des Elektro- und Elektronikgesetzes – das muss ich tun“ sowie der BVT-Folder „Elektro-Altgeräte im Handel“, die die wichtigsten Neuerungen übersichtlich zusammenfassen.
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Künstliche Intelligenz in Deutschland: Zwischen Potenzial und Handlungsbedarf Eine aktuelle Studie von bitkom zeigt: Künstliche Intelligenz ist in Deutschland angekommen – sowohl in der Bevölkerung als auch in Unternehmen. Besonders generative KI gewinnt an Bedeutung. Viele Betriebe erkennen die Chancen für Effizienz, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig bremsen Unsicherheiten, Fachkräftemangel und regulatorische Fragen eine breitere Umsetzung.
Für uns als Verband ist klar: Damit KI ihr volles Potenzial entfalten kann, braucht es praxisnahe Unterstützung, rechtliche Klarheit und gezielte Qualifizierung. Unternehmen dürfen mit den Herausforderungen der Transformation nicht allein gelassen werden.
Die Ergebnisse basieren auf repräsentativen Befragungen von Unternehmen (ab 20 Beschäftigten) und Personen ab 16 Jahren im Jahr 2025 – und liefern wichtige Impulse für Wirtschaft und Politik gleichermaßen.
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Neue Wissensnuggets & Selbstlerneinheiten für den HandelDas Mittelstand-Digital Zentrum Handel startet ein neues, kostenfreies Informationsangebot für mittelständische Handelsunternehmen. Die kompakten Wissensnuggets (ca. 5 Minuten) und vertiefenden Selbstlerneinheiten behandeln praxisnahe Themen wie KI, IT-Sicherheit, Payment und Social Commerce.Die Wissensnuggets sind seit dem 5. Februar 2026 online verfügbar, die Selbstlerneinheiten folgen ab dem 2. März 2026 auf der LEA-Plattform.👉 Jetzt informieren und kostenfrei nutzen
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Gesundheitsimpulse für Ihr Unternehmen |
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Antje Brand
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Nach Karneval: Mini-Detox für mehr Energie im Arbeitsalltag
Nach Karneval startet die Fastenzeit – ein guter Moment für einen einfachen Reset statt radikaler Diät.
Besonders praktikabel im Arbeitsalltag: Für zwei Wochen Alkohol, Softdrinks und Süßigkeiten konsequent weglassen und stattdessen Wasser oder ungesüßten Tee griffbereit haben. Wer mag, koppelt das an eine feste Regel: Erst trinken, dann snacken. Oft verschwindet der „Appetit“ schon dadurch.
Auch hilfreich: Zwischenmahlzeiten klar strukturieren. Statt ständig nebenbei zu essen, lieber eine bewusste Snackpause mit etwas Handfestem einplanen, z. B. Obst plus eine kleine Portion Nüsse. Das stabilisiert die Energie deutlich besser als viele kleine Zuckerimpulse über den Tag.
Detox heißt außerdem: Zutatenlisten prüfen. Für die Fastenzeit testweise alles meiden, was mehr als fünf Zutaten hat oder stark verarbeitet ist. Diese einfache Filterregel schafft sofort mehr Bewusstsein – ohne Kalorienzählen und ohne Extraaufwand.
👉 Hier geht es zur Homepage von Antje Brand
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E-Magazin des Handelsverbandes NRW |
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Die Februar- Ausgabe unseres E-Magazins „NRW handelt“ ist da – und sie erzählt Geschichten, die Mut machen. Geschichten von Menschen, die Verantwortung übernehmen, Betriebe weiterdenken und den Handel in NRW mit Herz und Haltung in die Zukunft führen.
Freuen Sie sich auf interessante Themen, wie z.B. eine gelungene Unternehmensnachfolge aussehen kann, und auf den Promi-Plausch mit Eva-Susanne und Jan Rohlfing.
👉Zum E-Magazin
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Karriere Handel - Der Blog |
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Karrierecheck: Kaufleute im E-Commerce In unserer Blogreihe stellen wir regelmäßig spannende Berufe im Handel vor. Dieses Mal geht es um einen Job hinter den Kulissen – unverzichtbar dafür, dass Online-Shops funktionieren und Produkte digital verfügbar sind.
👉Weitere Informationen
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Ladeneinrichtung wegen Geschäftsaufgabe zu verkaufen |
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Hochwertige Ladenausstattung nach Tegometall-Prinzip
Unser Mitglied bietet eine guterhaltene Ladeneinrichtung zum Verkauf an – komplett oder in Teilmengen.
Hersteller: Firma Schenk System: Tegometall-Prinzip Zustand: Sehr gut erhalten Umfang: Komplette Ladeneinrichtung Zusätzlich verfügbar: Diverse Lagerregale
Verkaufsmodus: Komplett- oder Teilverkauf möglich
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Martina Peiter.
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INTERN (nur für Mitglieder) |
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Aktualisierte arbeitsrechtliche Merkblätter (NEU)
Folgende Merkblätter stehen Ihnen ab sofort in aktualisierter Fassung zur Verfügung:
👉 Merkblätter anfordern
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Musterarbeitsverträge überarbeitet
Unsere aktualisierten Musterarbeitsverträge stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
👉 Jetzt anfordern
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SIGNAL IDUNA - Betriebliche Krankenversicherung |
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Fürsorge macht attraktiv - Ihr PLUS auf dem Arbeitsmarkt
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Fürsorge macht attraktiv – Ihr Plus auf dem Arbeitsmarkt
Mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) investieren Sie in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und stärken gleichzeitig Ihre Arbeitgeberattraktivität.
Ihre Vorteile:
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Stärkere Mitarbeiterbindung
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Gesundheitsleistungen als Sachbezug bis 50 € monatlich
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Abschluss bereits ab drei Personen möglich
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Handelsverband Nordrhein-Westfalen Aachen-Düren-Köln e.V. Geschäftsführer: Dipl.-Vw. Jörg Hamel An Lyskirchen 14 50676 Köln Deutschland Tel: 0221/208040 | Fax: 0221/2080440 kontakt@ehdv.de
www.ehdv.de Register: Eintragung im Vereinsregister: Amtsgericht Köln Registernummer: VR 5486 Geschäftsstelle Aachen |Theaterstrasse 65 | 52062 Aachen | Tel: 0241/93688960 | Fax: 0241/29906 | Vorstandsvorsitzender: Gerd-Kurt Schwieren; Geschäftsführer: Dipl.-Vw. Jörg Hamel | Vereinsregister AG Köln VR 5486 | Redaktion: Jörg Hamel | Tel.: 0221/208040 | Fax 0221/2080440 | E-Mail: joerg.hamel@ehdv.de. Handelsverband Nordrhein-Westfalen (HV NRW) | Kaiserstraße 42a | 40479 Düsseldorf | Tel.: 0211/498060 | Fax: 0211/4980620 | E-Mail: info@hv-nrw.de | Präsident: Michael Radau; Hauptgeschäftsführer: Dr. Peter Achten | Vereinsregister AG Düsseldorf VR 3200 | Redaktion: Carina Peretzke | Tel.: 0211/4980625 | Fax 0211/4980620 | E-Mail: peretzke@hv-nrw.de. Die in diesem Newsletter enthaltenen Angaben dienen ausschließlich Ihrer Information: Für die enthaltenen Informationen sowie deren Nutzung übernimmt der HV NRW Aachen-Düren-Köln e.V. keine Gewährleistung und keine Haftung.
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