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15. August 2024 | Handelsverband NRW Aachen-Düren-Köln |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Sauberkeit in der Kölner Innenstadt ist ein Thema, dass aus der öffentlichen Diskussion nicht mehr wegzudenken ist. Man hat das Gefühl, dass es wie ein Fass ist, das über die Jahre hinweg immer voller wird, bis es dann eines Tages mal wieder überläuft. An manche Unsauberkeit mag man sich ja mittlerweile schon gewöhnt haben. Was uns alle aber wachgerüttelt hat, waren die Erzählungen der Stadtführer, die davon berichteten, dass es ihnen oft unangenehm ist, die auswärtigen Gäste durch eine verdreckte Stadt zu führen und manche Sehenswürdigkeit geradezu im Müll versunken ist.
Wir wollen hoffen, dass unsere gemeinsame Aktion das Bewusstsein der Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Stadtraums schärft und nachhaltig verändert.
Wir sind für unsere Stadt selbst verantwortlich. Das sollte sowohl unseren Gästen, als auch uns bewusst sein. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen noch eine saubere Restwoche.
Ihr Jörg Hamel
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Aus der Region - Handelsverband NRW Aachen-Düren-Köln unterstützt „Haltet Köln Sauber!"
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Köln geht einen wichtigen Schritt in Richtung einer sauberen und lebenswerten Stadt. Unter dem Motto „Haltet Köln sauber!“ starten die Stadt Köln und die AWB ab dem 13. August 2024 eine umfangreiche Kampagne, die durch den Handelsverband NRW Aachen-Düren-Köln unterstützt wird. Der Verband setzt sich dabei besonders für die Interessen des Einzelhandels in unserer Stadt ein. Als Partner dieser Initiative fördern wir das Bewusstsein für Sauberkeit in den Einkaufsstraßen und Geschäftsvierteln. Im Rahmen der Kampagne werden ab dem 16. August 2024 sogenannte City-Scouts im Domumfeld unterwegs sein, um Besucherinnen und Besucher über die korrekte Müllentsorgung aufzuklären. Zudem werden kostenlose Taschen-Aschenbecher verteilt, um der Verschmutzung durch Zigarettenstummel entgegenzuwirken. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Einkaufsstraßen und touristischen Hotspots sauber zu halten, was auch dem Einzelhandel zugutekommt. Darüber hinaus werden an zentralen Orten der Stadt, wie am Bahnhofsvorplatz und in der Gereonstraße, fünf neue öffentliche Toilettenanlagen errichtet, die das Stadtbild weiter aufwerten.
Dank einem breiten Bündnis aus lokalen Organisationen und Verbänden kann die Kampagne „Haltet Köln sauber!“ einen entscheidenden Beitrag zur Erhaltung einer sauberen und attraktiven Stadt leisten, die sowohl für Einwohner als auch für Besucher und die lokale Wirtschaft von großem Vorteil ist. Wenn Sie die Kampagne unterstützen möchten, können gedruckte Exemplare der Plakate im Bürgerbüro der Stadt Köln abgeholt werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, sich die Plakate zusenden zu lassen. Alle Informationen zu Adresse, Öffnungszeiten und weiteren Details finden Sie hier.
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Maßnahmen zum Hitzeschutz immer wichtiger für Innenstädte Angesichts zunehmend intensiverer Hitzewellen in den Sommermonaten bekräftigt der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Forderung, die Innenstädte an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Gefragt sind laut HDE Strategien, die die klimabedingt veränderten Anforderungen an die Innenstadtgestaltung berücksichtigen. Sinnvolle Ansätze sieht der Verband sowohl in kurzfristigen Maßnahmen wie temporären Begrünungen als auch in umfassenden Konzepten für eine klimagerechte Aufenthaltsqualität. » Weiterlesen
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HDE-Konsumbarometer im August: Stimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher stagniertNachdem die Verbraucherstimmung zuletzt ins Stocken geraten war, stagniert sie im August und lässt die Hoffnung auf eine nachhaltige Erholung schwinden. Das zeigt das aktuelle Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE). Der Index verharrt auf dem Niveau des Vormonats. Zwar trübt sich die Stimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht spürbar weiter ein, doch das unveränderte Stimmungsniveau deutet auf das Ausbleiben einer baldigen Erholung von privatem Konsum und Gesamtwirtschaft hin. » Weiterlesen
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Hilfe, Förderprogramme und Informationen |
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Zugang eines Einwurf-Einschreibens: BAG folgt BGH Wird ein Einwurf-Einschreiben von der Deutschen Post AG in den Briefkasten zugestellt, wird der Zugang zu den üblichen Zeiten dieses Tages vermutet. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich nun dieser Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) in Bezug auf die prozessual relevante Frage des Kündigungszugangs per Einwurf-Einschreiben angeschlossen. » Weiterlesen
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Arbeitsrecht: LAG M-V zum Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im gekündigten Arbeitsverhältnis Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit seinem Urteil vom 07.05.2024 (Az.: 5 Sa 98/23) festgestellt, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im gekündigten Arbeitsverhältnis ihren Beweiswert üblicherweise verlieren, wenn ein Arbeitnehmer unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung Bescheinigungen vorlegt, die genau die restliche Dauer des Arbeitsverhältnisses abdecken. Zudem wurden klare Vorgaben gemacht, welche Darlegungen der Arbeitnehmer in einem solchen Fall vorbringen muss und gegebenenfalls auch beweisen sollte. (Quelle: Landesrecht M-V)
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Umfrage - Einkaufsverhalten und Einkaufsmöglichkeiten in NRW Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW (BMWK) lädt Sie herzlich zur Teilnahme an einer wichtigen Online-Umfrage ein. Das BMWK möchte einen umfassenden Einblick in die Situation des Einzelhandels im Land gewinnen. Welche Herausforderungen müssen Sie derzeit bewältigen und welche Bedürfnisse haben Sie? Wie bewerten Sie Ihre Standorte – egal ob in der Innenstadt oder in Randgebieten? Was halten Sie von den aktuellen Ladenöffnungszeiten und den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen? Nehmen Sie sich 15 Minuten Zeit, um wertvolle Einblicke und Meinungen zu Ihrem Unternehmen und Ihrer Stadt zu teilen. Ihre Stimme zählt! » Zur Umfrage
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Verjährung Ihrer Forderungen aus dem Jahr 2021 droht! Zahlungsansprüche, die im Jahr 2021 entstanden sind, verjähren Ende dieses Jahres. Das gilt für alle Forderungen, die unter die regelmäßige Verjährungsfrist (§§ 194, 195 BGB) fallen. Was müssen Sie tun, wenn Sie alte Ansprüche noch durchsetzen möchten?
Hier ist eine Checkliste für Sie:
- Prüfen Sie Ihre offene Posten-Liste.
- Gibt es fällige Forderungen?
- Ggf. noch einmal mit kurzer Frist anmahnen.
- Zahlungseingänge prüfen.
- Gerichtliches Mahnverfahren einleiten – Mahnbescheid beantragen
Was passiert, wenn Sie das nicht machen?
Schuldner haben dann das Recht, nach § 214 BGB die Zahlung zu verweigern. Ihre Forderungen aus 2021 sind damit nicht mehr durchsetzbar und wertlos.
Details und Informationen finden Sie hier.
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Innovative Start-ups aufgepasst: Das Newcomer Lab sucht euch! Das Newcomer Lab bietet jungen Start-ups die einzigartige Gelegenheit, sich bei der Spitzenveranstaltung des deutschen Einzelhandels prominent zu präsentieren und sich mit den Entscheidungsträgern der Branche zu vernetzten. Gesucht werden innovative Geschäftsideen und brandneue Konzepte, die den Einzelhandel revolutionieren. Aus allen Bewerbungen werden 3 Start-ups nach erfolgreichem Vorentscheid als Gewinner ausgewählt und nach Berlin auf die große Bühne des Handelskongresses eingeladen. Interessiert? Dann bitte bis zum 15. September 2024 bewerben. » Weitere Informationen
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BTE-Kongress „Fashion-Emotion 4.0“ am 5. November 2024 in Köln Der BTE-Kongress bietet den Besucher aus dem Mode- und Schuheinzelhandel eine inspirierende Plattform für Austausch und Networking. In diesem anregenden Rahmen erhalten die Teilnehmenden wertvolle Insights und praktische Tipps zu den aktuellen Herausforderungen der Branche.
ACHTUNG! - Die Frühbucherfrist endet am 30. August! EHV-Mitglieder profitieren von einem ermäßigten Eintrittspreis von nur 279 EUR (statt 349 EUR). Für Nicht-EHV-Mitglieder beträgt der Normalpreis 449 EUR. Alle Preise verstehen sich zuzüglich MwSt. » Zur Anmeldung
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Unsere Digitalcoaches informieren |
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Fortbildung - Veranstaltungskalender 2024
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Karriere Handel - Der Blog |
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Was machen Ausbilder in der dualen Ausbildung? In der dualen Ausbildung, die eine Kombination aus betrieblicher und schulischer Ausbildung darstellt, spielt das Ausbildungspersonal eine zentrale Rolle. Ausbilder sind qualifizierte Fachkräfte im Unternehmen, die dafür verantwortlich sind, die Auszubildenden fachlich und pädagogisch zu betreuen und zu unterstützen. Sie sorgen dafür, dass die theoretischen Kenntnisse aus der Berufsschule praktisch angewendet und vertieft werden können. In unserem neuen Blogbeitrag wollen wir die Aufgaben näher beleuchten. » Weitere Informationen
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Klimaschutzoffensive des Handels |
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(Solar-) Gründächer und begrünte Fassaden: Gamechanger für das Gebäudeklima Gebäudefassaden gehören zu den größten ungenutzten Flächen im urbanen Raum. Sie zu begrünen bringt zahlreiche Vorteile mit sich – für Gebäudenutzer und -eigentümer, Umgebung und Umwelt. Ob als Hitzeschild im Sommer oder zur Reduzierung des Wärmeverlustes im Winter, Gebäudebegrünung leistet einen Beitrag sowohl zum Klimaschutz als auch zur Klimaanpassung und steigert zusätzlich den Wert von Handelsimmobilien! Der Beitrag des Projekts HDE-Adapt skizziert viele weitere Vorteile und zeigt auf, was Händlerinnen und Händler bei der Planung beachten sollten. » Weitere Informationen
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Mittelstand-Digital Zentrum Handel |
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Podcast: Barrierefreiheit im Handel Spätestens mit der Covid-19-Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig Teilhabe an der digitalen Welt ist. Doch fehlende Funktionalitäten oder schlechte Darstellungen erschweren es Nutzern, Websites oder Dienstleistungen zu nutzen. Was Barrierefreiheit bedeutet, bespricht das Mittelstand-Digital Zentrum Handel in seinem Podcast „handelkompetent“ mit Chris Schmidt, Co-Founder von Eye-Able®. Dabei geht es u.a. darum, was sich hinter dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den gesetzlichen Anforderungen verbirgt und welche Maßnahmen Händler ergreifen und umsetzen können. » Reinhören
Webinar: Die E-Rechnungspflicht kommt! Ab dem 1. Januar 2025 müssen E-Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend angenommen werden. Das kostenfreie Webinar des Mittelstand-Digital Zentrums Handel am 20. August betrachtet die Bedeutung der elektronischen Rechnungsabwicklung und erklärt u.a. die rechtlichen Grundlagen der E-Rechnung, Hintergründe zu Rechnungen mit strukturierten Daten und elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich. » Jetzt informieren
Zum Lesen: NIS-2-Richtlinie & digitale Plattformen für Innenstädte Welche Anforderungen stellt die neue NIS-2-Richtlinie an KMU und wo können sich Händler:innen Unterstützung bei der Umsetzung suchen? Wie können die Innenstädte ihren aktuellen Herausforderungen begegnen und welche digitalen Plattformen helfen dem Leerstands- und Ansiedlungsmanagement? Unsere Infoblätter Neue Anforderungen für KMU – NIS-2-Richtlinie und Big Data und digitale Plattformen für Innenstädte und den stationären Handel gehen auf diese Fragen genauer ein.
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Möchten Sie der nächste #AnfassbarGut-Laden werden und einem Ihrer Kunden 500 € schenken? Dann machen Sie mit und lassen Sie sich von Ihren Kundinnen und Kunden zum Lieblingsladen nominieren!
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Füllen Sie unser Teilnahme-Formular aus. Motivieren Sie Ihre Kundinnen und Kunden, Sie über unsere Website zu nominieren. Ein glücklicher Kunde oder eine glückliche Kundin von Ihnen erhält die Chance, einen Gutschein im Wert von bis zu 500€ für ein unvergessliches Shopping-Erlebnis in Ihrem Laden zu gewinnen. Der Sieger wird über unsere Social-Media-Kanäle präsentiert, wodurch der Bekanntheitsgrad Ihres Ladens erhöht wird.
Wer sich vorher inspirieren lassen möchte, findet online die Galerie der bisherigen #AnfassbarGut-Läden.
Hier geht es zur Kampagnenwebseite! Machen Sie mit und werden Sie der nächste #AnfassbarGut-Laden!
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Veranstaltungen des Handelsverbandes NRW, des Handelsverbandes Deutschland und der Bundesfachverbände finden Sie hier.
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Verkaufsoffene Sonntage in der Region von 13 bis 18 Uhr
25.08.2024 Erftstadt-Lechenich Promenadenfest 25.08.2024 Heinsberg Streetfood Festival 25.08.2024 Köln-Lindenthal Lindenthaler Sommerfest
Weitere verkaufsoffene Sonntage in der Region haben wir hier für Sie zusammengestellt.
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Etabliertes Fachgeschäft für Schreibwaren, Bürobedarf, Zeitungen und Fotokopien zu verkaufen
Zum Verkauf steht ein seit 48 Jahren erfolgreich geführtes Fachgeschäft im Zentrum einer Kleinstadt. Das Geschäft umfasst ein Gebäude mit Ladenfläche, Wohnung, Lager und Büro und wird ab Mitte 2026 verfügbar sein.
Angebotsdetails: Standort: Zentrale Lage in einer Kleinstadt mit hoher Kundenfrequenz. Ladenfläche: Aktuell ca. 100 m². Erweiterbar auf ca. 170 m² im benachbarten Haus (aktueller Zustand). Immobilie: Haus mit Geschäftsräumen, Wohnung, Lager und Büro. Verfügbarkeit: Ab Mitte 2026. Warenbestand: Übergabe erfolgt nach aktueller Inventur.
Besondere Merkmale: Langjähriger Kundenstamm: Das Geschäft verfügt über eine treue Kundschaft, die seit Jahrzehnten besteht. Erweiterungspotenzial: Möglichkeit zur Vergrößerung der Ladenfläche im benachbarten Haus. Kombinierte Nutzung: Die Immobilie bietet eine praktische Kombination aus Geschäft, Wohnen und Lager.
Vorteile des Angebots: Stabile Einnahmequelle: Das etablierte Geschäft bietet eine solide Basis für konstante Umsätze. Attraktive Lage: Zentrale Position mit guter Sichtbarkeit und Erreichbarkeit. Flexibilität: Vielfältige Nutzungsmöglichkeiten durch die Erweiterungsoption und die Kombination aus Geschäft, Wohnung und Lager.
Dieses Angebot bietet eine hervorragende Gelegenheit, ein etabliertes Geschäft mit stabilem Kundenstamm und Erweiterungspotenzial zu übernehmen. Interessiert? Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
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INTERN (nur für Mitglieder) |
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Die folgenden Merkblätter sind aktualisiert und können per E-Mail angefordert werden.
- Mutterschutz und Elternzeit – im Fokus
- Sonderzuwendungen – im Fokus
- Teilzeitarbeit – im Fokus
- Urlaub – im Fokus
- Zeugnis – im Fokus
- Hinweisgeberschutzgesetz – Fokus
- Der schwerbehinderte Arbeitnehmer - im Fokus
- Pfändung von Arbeitseinkommen - im Fokus
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Unsere Musterarbeitsverträge sind überarbeitet und können per E-Mail angefordert werden.
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Handelsverband Nordrhein-Westfalen Aachen-Düren-Köln e.V. Geschäftsführer: Dipl.-Vw. Jörg Hamel An Lyskirchen 14 50676 Köln Deutschland
Tel: 0221/208040 | Fax: 0221/2080440 kontakt@ehdv.de www.ehdv.de Register: Eintragung im Vereinsregister: Amtsgericht Köln Registernummer: VR 5486
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