So gehen Sie entspannt ins Kreditgespräch: Mit unserer zinsgünstigen Kreditfinanzierung trägt Ihre Bank dank unserer 100%-Garantie kein Risiko.
Das Wichtigste in Kürze
Zinsgünstiges Darlehen der KfW mit 100%-Garantie für Ihre Bank
Für Existenzgründungen, Nachfolgen und junge Unternehmen
Bis zu 500.000 Euro pro Antrag (max. 35% des Gesamtvorhabens)
Individueller Eigenmitteleinsatz unter Berücksichtigung Ihrer Situation
Erleichterte Kreditvergabe
Keine Sicherheiten nötig
Laufzeit wählbar: 10 oder 15 Jahre
2 oder 5 tilgungsfreie Jahre
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Wen fördern wir?
Wir fördern kleine und mittlere Unternehmen sowie FreiberuflerInnen.
ExistenzgründerInnen
NachfolgerInnen
Junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre geschäftstätig sind*
gemäß KMU-Kriterien mit Unternehmenssitz in Deutschland.
Voraussetzungen
Die Antragstellenden
verfügen über ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikationen für die unternehmerische Tätigkeit.
sind zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, sofern erforderlich, im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig.
Unternehmen müssen weniger als 250 MitarbeiterInnen und einen Jahresumsatz von max. 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. Euro haben.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Kredits ist die persönliche Haftung der Antragstellenden und die wirksame Bestellung einer 100%-Garantie einer Bürgschaftsbank für das durch die KfW refinanzierte Darlehen. Darüber hinaus sind keine Sicherheiten zu stellen.
*die Aufnahme der Geschäftstätigkeit entspricht dem Datum der ersten Umsatzerzielung
Was fördern wir?
Existenzgründungen
Unternehmensübernahmen, Nachfolgeregelungen und tätige Beteiligungen
Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen
Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen von Unternehmen im Haupterwerb innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit*
Förderfähige Kosten
Investitionen
Betriebsmittel
Warenlager
*die Aufnahme der Geschäftstätigkeit entspricht dem Datum der ersten Umsatzerzielung
Kredithöhe und Auszahlung
Kredithöhe
Maximal 500.000 Euro pro Antragsteller
Wenn mehrere Gesellschafter das Vorhaben durchführen und die Antragsvoraussetzungen erfüllen, kann jeder Gesellschafter einen eigenen Antrag entsprechend seiner prozentualen Beteiligung am Gesellschaftskapital bis zur Höchstgrenze (500.000 Euro pro Antragsteller) stellen.
Es können mehrmals Kredite für jeweils verschiedene Vorhaben der Antragsteller gewährt werden.
Es werden bis zu 35 % der förderfähigen Kosten finanziert.
Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags.
Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar.
Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage. Diese kann im Einzelfall verlängert werden.
Laufzeit, Tilgung und Kosten
Laufzeiten und Zinsbindung
15 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
10 Jahre bei 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
Zinssatz
Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt.
Ist die Laufzeit größer als die Zinsbindungsdauer, unterbreitet die KfW vor Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot.
Der Zinssatz wird individuell vom Finanzierungspartner nach dem Risikogerechten Zinssystem festgelegt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt der KfW.
Besonders günstige Zinsen erhalten Unternehmen für Vorhaben in deutschen Regionalfördergebieten.
Mit Übernahme der obligatorischen Garantie der Bürgschaftsbanken wird stets die Besicherungsklasse 1 erreicht. Dadurch wird der Zinssatz besonders günstig.
Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Soll- und Effektivzinssätze gemäß gesetzlichen Bestimmungen) finden Sie in der Konditionenübersicht für KfW-Förderprogramme.
Tilgung
Während der tilgungsfreien Zeit von 2 oder 5 Jahren zahlen Sie lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge. Danach wird der Kredit vierteljährlich in gleich hohen Raten zurückgezahlt.
Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an die KfW vorgenommen werden.
Garantieentgelte
Für die 100 %-Garantie der Bürgschaftsbanken, die anteilig mit einer Bundesgarantie besichert ist, werden folgende Garantieentgelte erhoben:
Die Garantieentgelte sind in den angegebenen Effektivzinssätzen (s. Konditionenübersicht für KfW-Förderprogramme) enthalten und während der gesamten Laufzeit an die garantiegebende Bürgschaftsbank zu zahlen.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Grundsätzlich ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln möglich.
Die Absicherung weiterer Kredite und Beteiligungen durch die Bürgschaft oder Garantie einer Bürgschaftsbank oder Kreditgarantiegemeinschaft ist möglich.
Beihilfe
In diesem Programm vergibt die KfW unter der nachstehenden beihilferechtlichen Regelung Beihilfen in Form von Zinssubventionen. Die Bürgschaftsbanken vergeben unter derselben beihilferechtlichen Regelung Beihilfen in Form von Garantien. Die KfW und die Bürgschaftsbanken weisen die De-minimis-Beihilfen jeweils separat aus.
Im Merkblatt zu Beihilfen der KfW erhalten Sie vertiefende Informationen zu den beihilferechtlichen Bestimmungen, insbesondere zu den beihilfefähigen Kosten, den maximalen Beihilfeintensitäten bzw. -höchstbeträgen sowie den Kumulierungsvorschriften.
Es können Beihilfen gemäß der De-minimis-Verordnung (EU) Nummer 2023/2831 vom 13. Dezember 2023 (EU-Amtsblatt L 2023/2831 vom 15. Dezember 2023 in Anspruch genommen werden (Komponente 1).
Antragstellung
1. Finanzierungspartner finden
Sprechen Sie mit Ihrer Bank, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, um einen Kredit zu beantragen.
2. Garantie der Bürgschaftsbank beantragen
Ihre Hausbank stellt nach dem Kreditgespräch für Sie den Antrag auf Garantieübernahme. Dazu müssen verschiedene Unterlagen vorgelegt werden.
3. Förderkredit der KfW beantragen
Nach positiver Risikoprüfung durch die Bürgschaftsbank stellt Ihre Hausbank den Refinanzierungsantrag bei der KfW.
4. Kreditvertragsabschluss
Nun müssen Sie den Kreditvertrag mit Ihrer Bank nur noch abschließen. Anschließend erhalten Sie den vollständigen Kreditbetrag und können loslegen.
Benötigte Unterlagen und Formulare
Die benötigten Unterlagen für die Risikoprüfung und Beantragung der Garantieübernahme entnehmen Sie bitte der Unterlagen-Checkliste.
Die KfW und die Bürgschaftsbanken behalten sich bei Bedarf vor, ergänzende Unterlagen anzufordern.
Wie funktioniert der Förderkredit?
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