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Minijob als Ferienjob: So können Schüler Geld verdienen

Minijobs sind eine gute Möglichkeit, um in den Ferien Geld zu verdienen und gleichzeitig erste Berufserfahrungen zu sammeln. Es ist jedoch wichtig, die gesetzlichen Regelungen zu kennen. Was ist erlaubt, wieviel kann man verdienen und wo findet man passende Stellenangebote? Wir erklären, was Schülerinnen und Schüler über Minijobs als Ferienjobs wissen müssen.

Zuletzt aktualisiert am 2. Januar 2025

So viele Stunden dürfen Schüler arbeiten

Die möglichen Arbeitszeiten für Schülerinnen und Schüler richten sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Je nach Alter gelten dabei unterschiedliche Regelungen.

So alt müssen Kinder und Jugendliche für einen Minijob als Ferienjob sein:

  • Die Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren ist grundsätzlich verboten.
  • Für 13- bis 14-Jährige ist nur leichte und kindgerechte Arbeit erlaubt. Die Tätigkeit ist dabei auf bis zu zwei Stunden täglich begrenzt. Die Arbeit darf bis maximal 18 Uhr ausgeübt werden. Die Eltern müssen dem Ferienjob zustimmen.
  • Jugendliche von 15 bis 17 Jahren dürfen in den Ferien bis zu vier Wochen jobben. In dieser Zeit können sie zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends arbeiten. Am Tag dürfen sie aber nicht mehr als acht Stunden und in der Woche nicht mehr als 40 Stunden beschäftigt sein.
  • Volljährige Schülerinnen und Schüler unterliegen nicht mehr dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Sie dürfen sowohl in den Ferien als auch neben der Schule arbeiten.

Die genauen Regelungen zum Jugendarbeitsschutz werden in der Broschüre „Klare Sache“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales anschaulich erklärt.

Diese Minijob-Möglichkeiten haben Schüler

Wer sich für einen Minijob in den Ferien entscheidet, kann entweder einen Minijob mit Verdienstgrenze oder einen kurzfristigen Minijob ausüben.

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1. Kurzfristige Minijobs – Die Dauer ist entscheidend

Wird der Ferienjob nur in wenigen Wochen ausgeübt, bietet sich eine kurzfristige Beschäftigung an. Die kurzfristige Beschäftigung ist von vornherein auf einen Zeitraum von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr begrenzt. Sie findet also nicht dauerhaft oder regelmäßig statt, sondern wird nur gelegentlich ausgeübt. Der kurzfristige Minijob ist daher als Ferienjob gut geeignet. Er ist sozialversicherungs- und beitragsfrei, aber steuerpflichtig.

Bei der kurzfristigen Beschäftigung gibt es keine Verdienstbeschränkung. Wenn der monatliche Verdienst jedoch 556 Euro übersteigt, prüfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, ob die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird.

Berufsmäßig wird eine Beschäftigung immer dann ausgeübt, wenn mit dem Einkommen der Lebensunterhalt gesichert wird. Schülerinnen und Schüler üben ihre kurzfristige Beschäftigung in der Regel nicht berufsmäßig aus.

Ausnahme: Wurde die Schulausbildung bereits beendet und ist anschließend eine berufliche Ausbildung geplant, dann ist auch hier von Berufsmäßigkeit auszugehen.

Berufsmäßig ausgeübte Ferienjobs sind dann keine Minijobs mehr. Bei der Beurteilung hilft Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern unser Magazin-Beitrag „Kurzfristige Minijobs – berufsmäßig oder nicht?“ oder auch die „Entscheidungshilfe zur Prüfung der Berufsmäßigkeit“.

Wenn Sie noch mehr über kurzfristige Beschäftigungen wissen möchten, lesen Sie unseren Beitrag „Kurzfristige Minijobs: Erntehelfer haben jetzt Saison“.

Kurzfristiger Minijob
Kurzfristiger Minijob ohne Verdienstgrenze: Unbegrenzt viel verdienen? Das musst du wissen!

2. Minijobs mit Verdienstgrenze – Auch über die Ferien hinaus möglich

Stellen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber vor Beginn der Beschäftigung fest, dass die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung nicht eingehalten werden können, kann der Ferienjob auch als Minijob mit Verdienstgrenze ausgeübt werden. Soll der Job zum Beispiel nicht nur in den Ferien, sondern auch neben der Schule ausgeübt werden, kann man einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Dieser kann dauerhaft und regelmäßig ausgeübt werden.

In einem Minijob mit Verdienstgrenze kann man bis zu 556 Euro durchschnittlich im Monat verdienen.

Insgesamt können Minijobberinnen und Minijobber in einem Jahr (12 Monate) bis zu 6.672 Euro verdienen. Wie die Verdienstgrenze ermittelt wird und was weiterhin zu beachten ist, erläutern wir auf unserer Internetseite „Der Minijob mit Verdienstgrenze“.

Minijobs mit Verdienstgrenze wirken sich auch als Ferienjob positiv auf die Rente aus. Minijobberinnen und Minijobber sind rentenversicherungspflichtig. Sie zahlen also eigene Beiträge zur Rentenversicherung. Auf unserer Internetseite erklären wir die Vorteile. Von der Rentenversicherungspflicht können sich Beschäftigte im Minijob jederzeit befreien lassen. Dann fällt die umfängliche Absicherung jedoch weg.

Minijobs mit Verdienstgrenze sind stets steuerpflichtig. Die Wahl zur Art der Besteuerung haben die Arbeitgeberinnen oder die Arbeitgeber. Sie entscheiden zwischen der Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent oder der individuellen Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse der Minijobberin oder des Minijobbers.

Wenn sich die Minijobberin oder der Minijobber für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung entscheidet und der Verdienst pauschal versteuert wird, erhalten Beschäftigte das Geld in der Regel ohne Abzüge ausgezahlt.

Was es beim Mindestlohn zu beachten gibt

Der Mindestlohn gilt generell auch für Minijobberinnen und Minijobber in Ferienjobs. Diese Lohnuntergrenze liegt aktuell bei 12,82 Euro.

Bei minderjährigen Beschäftigten können jedoch Ausnahmen gelten, wenn diese noch keine Ausbildung abgeschlossen haben. Umfangreiche Informationen zum Mindestlohn bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Ferienjob finden – So geht´s!

Wer einen abwechslungsreichen Ferienjob sucht und gleichzeitig etwas Gutes tun möchte, ist bei der Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale genau richtig.

Ob Rasenmähen in der Nachbarschaft, Kinderbetreuung oder Tiersitting – hier findet jeder das Passende. Bei der Haushaltsjob-Börse können Privathaushalte oder potentielle Minijobberinnen und Minijobber kostenlos Hilfe suchen oder anbieten. Auch den passenden Ferienjob kann man hier finden.

Aber auch im gewerblichen Bereich werden regelmäßig Minijobs angeboten. Viele Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber suchen Minijobber zur Unterstützung. Kellnern gehört zu den beliebtesten Ferienjobs. Aber auch Jobs in der Eisdiele, im Lieferservice oder hinter der Supermarktkasse sorgen für spannende Ferientage.

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32 Kommentare

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Anja Wieduwilt
AW
Anja Wieduwilt

Hallo, wie ist das mit den Unterlagen zum Ferienjob. Muss mir der Schüler zwingend eine Schulbescheinigung der Schule vorlegen oder reicht auch eine Kopie des gültig abgestempelten Schülerausweises? Mittlerweile ist es üblich, dass Schüler für diese Bescheinigungen Geld bezahlen müssen.

Spiegelhalter Kari...
SK
Spiegelhalter Kari...

20-jährige Schülerin, die einen Ferienjob gesucht hatte, wird nun zum Mindestlohn auch außerhalb der Ferien beschäftigt. Allerdings hat sie nicht die Freiheit, „nein“ zu sagen. Nun ist sie in dem Dilemma, Geld verdienen zu können, aber zu wenig Zeit für die Schule zu haben, weil sie zu häufig eingesetzt wird. Hat sie nicht das Recht, ihre Arbeitszeit selbst zu gestalten? Und sich nicht permanent zu überfordern, weil der Chef keine Rücksicht nimmt?!?Und sich nicht permanent zu überfordern, weil der Chef keine Rücksicht nimmt

R. Münch
RM
R. Münch

Guten Tag,
wir haben einen Schüler in den Ferien vom 26.08.-06.09.2024 beschäftigt. Kann man den Schüler als geringfügig Beschäftigten anmelden, weil er sowohl im August als auch im September unter 538€ verdient hat? Oder muss man aufgrund der kurzen Beschäftigungsdauer von 2 Wochen die Verdienstgrenze von 538€ auf die anteiligen SV-Tage runter rechnen? Oder ist hier (Berufsmäßigkeit wurde geprüft und ausgeschlossen) nur eine Meldung für eine kurzfristige Beschäftigung möglich?
Vielen Dank

Ibrahim Karokhil
IK
Ibrahim Karokhil

Guten tag ich möchte gerne mich für eine mini job bewerben

J. Reichelt
JR
J. Reichelt

Guten Tag,
wir möchten gern einen volljährigen Schüler für 2 Wochen während der Ferien im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung einsetzen. Ist unsere Lesart richtig, dass bei einer vorgesehenen Vergütung von 538 EUR für diesen Zeitraum die maximale Einsatzzeit 43 Stunden bei Verteilung auf die 2 Wochen beträgt? Welche Formulierung sollte im Arbeitsvertrag im § zur Sozialversicherung aufgenommen werden?

Ines mounier
IM
Ines mounier

Guten Morgen ich möchte mich bewerben Aber weiß nicht wie es läuft,weil es nirgendwo steht. Ich bin 17 wohne in Reutlingen und habe viele Interesse für die Angebote.

Andrea Schwab
AS
Andrea Schwab

Leider lassen sich die Ausführungen nicht komplett ausdrucken, sondern nur bis zum Endes des Teilabschnitts „So viele Std. dürfen Schüler arbeiten“

J K
JK
J K

Hallo, wir möchten im landwirtschaftlichen Betrieb einen Schüler beschäftigen, der mit seiner Familie auch auf dem Hof zur Miete wohnt. Er ist aktuell noch 15 Jahre alt und wird im September 16. Ich bin verwirrt ob der erlaubten Arbeitszeiten: ist aktuell eine Beschäftigung von maximal 2h pro Tag auch außerhalb der Ferienzeiten möglich? Oder nur während der Ferien? Und wie ist es, sobald der Schüler 16 ist – geht es auch nur während der Ferien oder auch während der Schulzeit? Wie ist es mit Wochenenden in der Schulzeit?
Außerdem: gibt es Arbeitsvertragsvorlagen für die Einstellung Minderjähriger? Muss dieser nur vom Elternteil unterschrieben werden, wie ist es bei geteiltem Sorgerecht? Oder unterschreiben Kind und Elternteil/e gemeinsam? Vielen Dank.

Rubin
RU
Rubin

Guten morgen haben sie was für Landkreis Ebersberg danke!

Jeannette Gränitz
JG
Jeannette Gränitz

Hallo,
wir werden im kommenden Monat eine Schülerin aus Österreich für einen Monat auf kurzfristiger Beschäftigungsbasis anstellen. Sie ist in der Österreichischen Gesundheitskasse krankenversichert. Bei der SV-Anmeldung ist somit keine SV-Nummer hinterlegt. Muss sie sich in Deutschland neu krankenversichern für eine Monat? Vielen Dank schonmal im Voraus!

Martina Schulze
MS
Martina Schulze

Hallo, ich habe bei einem Mandanten einen Schüler, der jetzt in den Ferien 25 Stunden pro Woche als Fahrradbote arbeiten für 9,70€/Std. Es steht jetzt schon fest, dass dieser Schüler ab 01.08.2024 als Geringfügig Beschäftigter angestellt wird. Wie ist das mit dem Ferienjob? Danke schön.

Silke Niclaus-Hune...
SH
Silke Niclaus-Hune...

Guten Tag, ich habe in zwei Fällen Fragen zur Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen. Fall 1: Der ehemalige Schüler hat im Juni 2024 Abitur gemacht und die Schule beendet. Im Juli 2024 möchte er drei Wochen bei uns arbeiten. Ab 01.09.2024 beginnt er dann ein einjähriges FSJ-Jahr. Fall 2: Die andere Schülerin hat eine Bescheinigung der Schule vorgelegt, in der bescheinigt wird, dass der Schulbesuch voraussichtlich am 31.07.2024 endet (Sommerferien in Niedersachsen sind vom 24.07.-02.08.2024). Sie möchte jetzt vom 08.07. – 02.08.2024 bei uns arbeiten. Im September macht sie ein einwöchiges unentgeltliches Praktikum und im Oktober schließt sich ein dreimonatiges unentgeltliches Praktikum an. Jeweils in unterschiedlichen Firmen (haben nichts mit unserer Firma zu tun). Die Praktika haben nichts mit einem Studium bzw. einer Ausbildung zu tun. Sie werden gemacht, um Erfahrungen zu sammeln. Liegt jetzt bei beiden Berufsmäßigkeit vor oder nicht? Danke für Ihre Antwort.

A. Bihler
AB
A. Bihler

wieviele Stunden darf von 14 – 15 Jahren gearbeitet werden?

Gerda und Walter S...
GS
Gerda und Walter S...

Kann eine ausländische (CZ) Haushaltshilfe, die als Minijober im Privathaushalt angemeldet ist, einen Anspruch auf Krankengeld anmelden. Die Krankheit wird ca. 2 Monate dauern. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden im freiwilligen Rahmen gezahlt.

Nicole Lengemann
NL
Nicole Lengemann

Guten Tag, ein Schüler (16 Jahre alt) hat einen Minijob (max. 30 Stunden a 12 Euro) in einem Klinikum. Kann er auch in die Rentenkasse (3,6%) einzahlen? Lt. dem AG ist dies nicht möglich. Danke für eine Rückantwort.

Eleonore Häring d...
ED
Eleonore Häring d...

Ich möchte gerne in unserem Gastronomiebetriebe eine Mitarbeiterin einstellen, die über ein Programm Work&Travel in D ist. Sie darf im Rahmen dessen bis 31.12.2023 arbeiten. Es käme eine kurzfristige Beschäftigung in Frage, denn mehr als 70 Tage wird sie nicht beschäftigt sein. Nun hat sie allerdings eine Krankenversicherung abgeschlossen für ein Jahr, die obligatorisch für die Teilnahme an dem Programm war. Sie hat mir eine sog. Assist Card vorgelegt, Mir ist die Versicherung nicht bekannt.
Wie gehe ich nun bei einer Anmeldung damit um?
Danke und freundliche Grüße
Ellen Häring de Vázquez