Russlandsanktionen: Ein Überblick
- Neue Sanktionsregelung gegen Russland
- BAFA-Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit Russland
- No-Russia-Klausel in Verträgen
- Sanktionsumgehung – Hinweis ausländische Tochterunternehmen
- Einfuhrverbot im Bereich Eisen- und Stahlprodukte / Nachweispflichten
- Vorsicht beim Verkauf über die Ladentheke
- Ein Überblick über die Beschränkungen
- Prüfschema – Güterlieferungen nach Russland
- Weiterführende Informationen
Neue Sanktionsregelung gegen Russland
BAFA-Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit Russland
No-Russia-Klausel in Verträgen
Sanktionsumgehung – Hinweis ausländische Tochterunternehmen
Einfuhrverbot im Bereich Eisen- und Stahlprodukte / Nachweispflichten
Welche Waren sind betroffen?
- Eisen- und nicht legierter Stahl (KN-Code 7206 bis 7217)
- Nicht-rostender Stahl (KN-Code 7218 bis 7229)
- Waren aus Eisen oder Stahl (Kapitel 73)
- Für Waren des Codes 7207 11 gilt das Verbot ab 1. April 2024, für Waren der Codes 7207 12 10 und 7224 90 ab 1. Oktober 2024.
Sind Transportbehältnisse aus Eisen oder Stahl betroffen?
Transportbehältnisse aus Eisen oder Stahl, die ausschließlich zu Beförderungszwecken verwendet werden, sind nicht von den Einfuhrverboten umfasst.
Welche Nachweise sind möglich?
- Rechnungen
- Lieferscheine
- Qualitätszertifikate
- Langzeitlieferantenerklärungen
- Kalkulations- und Fertigungsunterlagen
- Zolldokumente des Ausfuhrlandes
- Geschäftskorrespondenzen
- Produktionsbeschreibungen
- Erklärungen des Herstellers
- Ausschlussklauseln in Kaufverträgen
Das Vorhandensein des Nachweises wird durch die Anmeldung der Unterlagencodierung Y824 in der Zollanmeldung erklärt. Die Nachweise sind laut der Zollverwaltung für die Zollbehörden bereitzuhalten. Vorzulegen ist er, wenn die Zollstelle es im Einzelfall verlangt.
Welche Codierungen sind bei der Zollanmeldung zu verwenden?
- Mit der Codierung Y824 in der Einfuhranmeldung wird mitgeteilt, dass der geforderte Ursprungsnachweis vorliegt.
- Mit der Codierung Y859 in der Einfuhranmeldung wird mitgeteilt, dass die angemeldeten Güter nicht dem Einfuhrverbot unterliegen, weil sie entweder
- in einem Drittland (außerhalb Russlands) bis zum 23. Juni 2023 hergestellt wurden (unabhängig vom Ursprung der verwendeten Vorprodukte) oder
- vom Unternehmen im Drittland (außerhalb Russlands) bis zum 23. Juni 2023 bezogen oder bezogen und verarbeitet wurden.
- Mit der Codierung L139 wird mitgeteilt, dass eine Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3 g Abs.7 der VO (EU) Nr. 833/2014 des Rates, erteilt wurde.
Vorsicht beim Verkauf über die Ladentheke
Welche Waren sind betroffen und wie können sich Einzelhändler absichern?
- die Regelung zu den Luxusgütern in Artikel 3h und
- die vollständige Liste der Luxusgüter in Anhang XVIII.
Ein Überblick über die Beschränkungen
Die Sanktionen gegen Russland umfassen unter anderem:
- Listung russischer Banken. Einschränkung der Refinanzierungsmöglichkeiten von Staatsunternehmen und strategischer Branchen auf dem EU-Finanzmarkt.
- Ausschluss einzelner russischer Banken aus dem SWIFT-System.
- Beschränkung der Konvertierbarkeit der Devisenreserven der russischen Zentralbank
- Listung von russischen Personen und Unternehmen. Diese sind unter anderem in der Finanzsanktionsliste der EU (Fisalis) enthalten. Die Sanktionsliste sieht eine Sperre von Aktiva, Kreditverbote sowie ein EU-Einreiseverbot vor.
- Verbot der Lieferung von Dual-Use-Gütern nach Russland mit wenigen Ausnahmen.
- Transitverbot für Dual-Use-Güter durch russisches Staatsgebiet.
- Schlüsseltechnologien: Ausfuhrverbot unter anderem von Halbleitern und High-Tech-Gütern mit wenigen Ausnahmen, bestimmte elektronische Bestandteile, Ausgangsstoffe für energetische Materialien, Ausgangsstoffe für chemische Waffen, optische Bestandteile, Navigationsinstrumente sowie im Verteidigungssektor verwendete Metalle und Schutzausrüstung. Keine Ausnahmen bei militärischer Nutzung oder für die Verwendung im Energiesektor.
- Verbot unterstützender Dienstleistungen wie technischer Unterstützung und Finanzierung für diese Güter.
- Energiesektor: Ausfuhrverbote betreffen Technologien, die für den Ausbau der Erdölraffinerien benötigt werden.
- Transportsektor: Verbot des Verkaufs jeglicher Luftfahrzeuge, Ersatzteile und entsprechender Ausrüstung.
- Luxusgüter: Ausfuhrverbot, Verkaufsverbot (auch bei Verkäufen über die Ladentheke)
- Flugturbinenkraftstoffe: Ausfuhrverbot
- Güter aus verschiedenen Segmenten (Anhang XXIII): Ausfuhrverbot.
- Visapolitik: Diplomaten und verwandte Gruppen sowie Geschäftsleute werden keinen privilegierten Zugang mehr zur Europäischen Union haben.
- Sperrung des EU-Luftraums für russische Flugzeuge.
- Der Straßengütertransport in der EU ist für in Russland registrierte Kraftverkehrsunternehmen verboten. Beförderungsverbot auf in Russland zugelassene Anhänger und Sattelanhänger. Es gibt Ausnahmen für wenige Güter. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist in Deutschland das BAFA. Die Antragstellung erfolgt durch den Ausführer über das ELAN-K2-System. Anfragen zum Transportverbot und zu Ausnahmegenehmigungen sind an die Adresse embargo-transport@bafa.bund.de zu richten.
- Einfuhrverbote in die EU von Stahl und bestimmten Stahlerzeugnissen aus den Kapiteln 72 und 73. Einführung einer Nachweispflicht bei Einfuhr über den Ursprung von Vormaterialien gelisteter Eisen- und Stahlerzeugnisse ab 30. September 2023 (siehe oben).
- Einfuhrverbote von Gütern, die Russland erhebliche Einnahmen einbringen, zum Beispiel Kaviar, Holz (das komplette Kapitel 44), Kraftpapier und Pappe, Düngemittel, Glas, Schiffe sowie Bohr- und Förderplattformen, Gold und Schmuck sowie Diamanten.
- Kritische Infrastruktur in der EU: russische Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz in Russland dürfen keine Leitungsposten bekleiden.
- Verbot, Gasspeicherkapazitäten für russische Personen und Organisationen zur Verfügung zu stellen.
- Sanktionen gegen russische Medien
Prüfschema – Güterlieferungen nach Russland
- ob die am geplanten Geschäften Beteiligten in Russland (Belarus) von den Sanktionen erfasst ist. Hilfreich dafür sind die Finanzsanktionsliste der EU, die EU Sanctions Map und die SDN-Liste der USA.
- ob Zahlungen überhaupt noch ankommen. Sowohl der Ausschluss russischer Banken aus dem SWIFT-System als auch die russischen Verbote von Devisentransfers erschweren dies deutlich. Hierzu kann die kontoführende Bank genauere Auskünfte geben.
- bei Warenlieferungen: ob und wie ein Transport möglich ist, insbesondere nachdem russische und belarussische Speditionen Güter in der EU nicht mehr befördern dürfen.
Weiterführende Informationen
- Auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Häufig gestellte Fragen zu den Sanktionsmaßnahmen.
- Auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Häufig gestellte Fragen zu Russland-Sanktionen.
- Auf der Website der EU-Kommission: Guidance Dokumente für Unternehmen. Eine Sammlung häufig gestellter Fragen zu verschiedenen Themen, unter anderem zum Umgang mit dem mittelbaren Bereitstellungsverbot. Die Sammlung wird kontinuierlich erweitert.
- Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert online und unter der Telefonnummer 06196 908-1237 zu den Sanktionen.
- Auf der Website der Deutschen Bundesbank: Finanzsanktionen: Häufig gestellte Fragen.