Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) schrieb in einem Brief an die von der Neuregelung betroffenen Verbände: „Konkret soll im Nachweisgesetz künftig der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform ermöglicht werden, sofern das Dokument für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- und Empfangsnachweis erhält.“ Nur wenn Arbeitnehmer dies verlangten, müsse der Arbeitgeber ihnen einen schriftlichen Nachweis zur Verfügung stellen. Laut Buschmann sollen auch Arbeitnehmer-Überlassungsverträge künftig per E-Mail geschlossen werden können. Künftig soll die Textform in vielen Regelungsbereichen des BGB die Schriftform ersetzen.

Neuregelung soll Teil umfassender Bürokratieentlastung werden

„Die Regelungen werden den Alltag erleichtern und gleichzeitig Rechtssicherheit und die Interessen der Beschäftigten garantieren“, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic. Durch die jetzt gefundene Lösung werde Bürokratie reduziert, gleichzeitig aber sichergestellt, dass im Streitfall beweisfeste Dokumente eingefordert werden können, betonte Katja Mast (SPD). Die Änderungen dürften eine Reform des Nachweisgesetzes aus dem Jahr 2022 ändern, mit der Deutschland die EU-Richtlinie 2019/1152 für mehr Transparenz in Arbeitsverträgen überschießend umgesetzt hatte. In Unternehmen hatte die damit zementierte Schriftform für Arbeitsverträge für große Aufregung gesorgt.

Bürokratieabbau werde „ein Dauerbrenner dieser Legislaturperiode“ sein, versprach Buschmann. Das Kabinett hatte vergangene Woche ein Bürokratieentlastungsgesetz IV auf den Weg gebracht. Es muss im Bundestag und Bundesrat noch abschließend beraten und beschlossen werden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Rechnungskopien, Kontoauszüge, Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre vor. Außerdem wird die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige bei einer Hotelübernachtung abgeschafft.

 

Redaktion beck-aktuell, mam, 21. März 2024 (dpa).