Die EU-Kommission plant, Reparaturen sowohl innerhalb als auch über die gesetzliche Gewährleistungszeit hinaus zu fördern. Der Vorschlag sieht für die gesetzliche Gewährleistungsfrist vor, dass innerhalb dieser bei einem Mangel einer Reparatur vor einer Neulieferung der Vorzug gegeben werden soll, wenn die Reparatur günstiger oder gleich teuer ist. Außerhalb dieser Frist sollen nach den Plänen der EU-Kommission Produzenten von bestimmten Waren, wie Fernsehgeräten oder Geschirrspülern, die den Anforderungen an die Reparaturfähigkeit gemäß Rechtsakten der Union unterfallen, ein Produkt fünf bis zehn Jahre nach dem Kauf zu reparieren haben. Diese Verpflichtung soll entfallen, sollte sie unmöglich sein. Außerdem sollen Mitgliedsstaaten nationale Online-Reparaturplattformen einrichten, welche Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen sollen, geeignete Reparaturdienste zu finden.

Nach der nun erfolgten Vorstellung des Vorschlags werden EU-Parlament und Rat ihre Arbeit an dem Text aufnehmen und ihre Positionen dazu erarbeiten. Wenn diese vorliegen, wird im Trilog der finale Richtlinientext ausgearbeitet werden.

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Quelle: HDE